Schiedsverfahren
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Schiedsverfahren

Unser Gütesiegel steht für besonders kundenfreundliche Online-Shops, die einfach fair und rechtstreu verkaufen wollen und keine bösen Überraschungen für ihre Kunden in der Hinterhand halten. Die ausgezeichneten Online-Shops sind dabei dem Schlichtungs- und Schiedsverfahren der Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen angeschlossen, das auf Kundenwunsch in Gang kommt. Das mögliche Konfliktpotential ist somit deutlich niedriger zu bewerten, als in anderen Online-Shops.

Es sollte zwar die absolute Ausnahme sein, aber natürlich können Störungen nicht völlig ausgeschlossen werden, Kunde und Händler unterschiedlicher Auffassung sein, und allein nicht weiterkommen. Hier signalisiert das Gütesiegel, dass auch in solchen Situationen mit einem fairen, schnellen und rechtskonformen Ausgang gerechnet werden kann.

Sollte also je ein Konfliktfall zwischen Online-Shop und Kunden eintreten, wird ein Schlichtungsverfahren auf Kundenwunsch in Gang gebracht. Hierbei gelten als Grundlage eines Schiedsspruchs stets die gesetzlichen Verbraucherrechte. Der Kunde kann damit zu Recht erwarten, dass er nicht benachteiligt wird und beide Parteien können auf eine rechtssichere und faire Konfliktschlichtung vertrauen. Denn das Schiedsverfahren ist einzig dem geltenden Recht unterworfen.

Einem Schiedsurteil gehen mehrere Verfahrensstufen voraus, in denen die Parteien bereits rechtliche Einschätzungen der Sachlage erhalten. Je nach Einschätzung, können sie damit das Verfahren in jeder Verfahrensstufe auch selbständig beenden, indem der Online-Shop der Beschwerde abhilft, der Kunde die Beschwerde zurücknimmt, oder es zu einer anderweitigen Einigung kommt.

Stufe 1: Weiterleitung der Kundenbeschwerde
Stufe 2: Allgemeine rechtliche Einschätzung
Stufe 3: Detaillierte rechtliche Bewertung
Stufe 4: Vermittlungsversuch
Stufe 5: Schiedsspruch


Ablauf des Schlichtungs- und Schiedsverfahrens:
(in der Regel max. 5 Werktage)

Stufe 1, Vorverfahren:

Sowie eine Kundenbeschwerde eingeht, wird sie dem Online-Shop unverzüglich weitergeleitet. Damit werden auch solche Fälle aufgefangen, in denen sich Kunden bereits bei der Schiedsstelle beschweren, ohne vorher den Dialog mit dem Online-Shop gesucht zu haben. Der Online-Shop hat dabei die Möglichkeit, der Beschwerde gleich selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden.

Stufe 2, erste Prüfung:

Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, erfolgt eine erste allgemeine Vorprüfung des Sachverhalts. Hierbei ist Grundlage die eingereichte Beschwerde, eine eventuelle kurze Stellungnahme des Online-Shops hierzu und das geltende Recht. Das Ergebnis der Vorprüfung bekommen die Parteien zeitnah mitgeteilt und haben damit eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.

Der Online-Shop hat auch hier die Möglichkeit, der Beschwerde gleich selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.

Stufe 3, detaillierte Prüfung:

Wird der Beschwerde weder abgeholfen, noch diese zurückgenommen, erfolgt eine ausführliche Vorprüfung des Sachverhalts, die bereits einer individuellen Beurteilung bei einem Schiedsspruch nahe kommt. Hierbei werden die Parteien gegebenenfalls aufgefordert, ihre Standpunkte nochmals ausführlicher darzulegen und entsprechend auf die Argumente der anderen Partei einzugehen.

Der Online-Shop hat auch hier wieder die Möglichkeit, der Beschwerde selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.

Stufe 4, Vermittlungsversuch:

Die Ergebnisse der bisherigen rechtlichen Einschätzung werden mit den Parteien besprochen. Hierbei erfolgt auf Basis des bisherigen Sachstandes ein Vermittlungsversuch zu einer für beide Seiten praktikablen Lösung.

Kommt es zu einer Einigung, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Können sich die Parteien nicht einigen, haben sie in diesem Stadium letztmalig Gelegenheit, neue Aspekte vorzutragen. Natürlich hat auch hier der Online-Shop wieder die Möglichkeit, der Beschwerde selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.

Stufe 5, Schiedsverfahren - Schiedsspruch:

Kam keine Einigung zu Stande, und die Beschwerde bleibt bestehen, erfolgt ein abschließender Schiedsspruch durch das Schiedsgremium der Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen. Damit haben beide Parteien eine klare, schnelle und begründete Entscheidung auf Basis der geltenden Rechtslage, die letztlich dem Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung sehr nahe kommt.

Der Schiedsspruch verdeutlicht das Risiko des ordentlichen Rechtswegs für die jeweilige Partei in einem schnellen und übersichtlichen Verfahren, so dass ein weiteres Streiten vor Gericht natürlich möglich, aber auf Grund der Kenntnis des zu erwartenden Ausgangs unnötig bleibt.