Verbraucher-Info
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Das Gütesiegel für den besonderen Online-Shop setzt einiges voraus!




Sehr geehrte Verbraucher/innen,

herzlich willkommen auf dem Internetportal zum Gütesiegel der Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen für den besonderen Online-Shop. Nachfolgend vier gute Gründe für unser Gütesiegel:

1. Verbraucherfreundliche Online-Shops!

Wer diese Auszeichnung führen darf, ist von uns für kundenfreundliches und faires Verhalten in besonderer Weise kenntlich gemacht.

Das Gütesiegel wird nur an Online-Shops vergeben, die von einem unserer Mitglieder oder siegelführenden Online-Shops dafür empfohlen wurden, und sich dauerhaft zu besonderer Kundenfreundlichkeit bekennen. Dabei sind ebenfalls unsere nachfolgenden Vorgaben zur Verbraucherfreundlichkeit zu beachten. Die 10 wichtigen Punkte sind:

- Konfliktschlichtung mit Verbraucherverband und Gewährleistung des Verbraucherschutzes
- ehrliche Produktbeschreibung
- verständliches Preisgefüge
- gute Erreichbarkeit bei Nachfragen
- mehrere Zahlungsmöglichkeiten
- schnellstmögliche Lieferung
- Vorrang der Kundenzufriedenheit
- faire Vertragsbedingungen
- Datensicherheit
- dauerhafte Einhaltung der Gütesiegel-Qualitätskriterien

Ein so ausgezeichneter Online-Shop muss vor allem verbraucherfreundlich sein, d.h., größten Wert auf Fairness, reibungslose Abwicklung und Kundenzufriedenheit legen.

Zeigt sich bei Kontrollen, oder durch Kundenbeschwerden, dass Online-Shops unseren Anforderungen nicht auch nachhaltig und umfänglich nachkommen, wird das Gütesiegel ersatzlos entzogen.

Detailliertere Informationen erhalten Sie über die Seiten der Händler-Info.


2. Unser Gütesiegel ist nicht käuflich!

Das Gütesiegel kann nicht erworben werden. Online-Shops können diese Auszeichnung nicht "kaufen", sondern erhalten es nur auf Empfehlung eines unserer Mitglieder oder von siegelführenden Online-Shops. So wollen wir gewährleisten, dass nicht Geld, sondern die verbraucherfreundliche Praxis eines Online-Shops den Ausschlag gibt. Wer das Gütesiegel erhält ist damit im Internet für kundenfreundliches und faires Verhalten in besonderer Weise erkennbar.

Wir verdienen weder etwas an der Verleihung eines Gütesiegels, noch am Ausgang eines Schlichtungsverfahrens, noch haben wir sonst finanzielle Vorteile. Damit wahren wir unsere Unabhängigkeit und ein sachliches, einzig von den gesetzlichen Verbraucherrechten bestimmtes Urteil.


3. Bei Konflikten: Schiedsurteil durch Verbraucherverband!

Sollte es trotz aller besten Voraussetzungen dennoch jemals zu einem Konflikt zwischen Verbrauchern und Online-Shops kommen, können Verbraucher unser Schiedsverfahren beantragen. Hieran ist jeder ausgezeichnete Online-Shop gehalten.

Basis eines Schiedsspruchs ist stets das Gesetz, insbesondere die gesetzlichen Verbraucher- und Widerrufsrechte. Andere Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops, außer gesetzlich zulässigen Kundenpflichtvereinbarungen zur Tragung von Rücksendekosten bei Widerrufsausübung, kommen im Schiedsverfahren nicht zur Anwendung, wenn sie den Kunden, im Gegensatz zu einer ihm günstigeren gesetzlichen Regelung, benachteiligen würden.

Damit wollen wir gewährleisten, dass Sie als Verbraucher/in, sollte es zu Störungen kommen, nicht von vornherein durch Kleingedrucktes benachteiligt sind, sondern alle ein faires Verfahren unter Beachtung der Rechtslage und insbesondere des Verbraucherschutzes erwarten dürfen.

Sollten Sie jemals Grund zu Beanstandungen über einen mit unserem Gütesiegel ausgezeichneten Online-Shop haben, bringen sie das Schlichtungsverfahren mit einer formlosen E-Mail an

beschwerde@verbraucherschutzstelle.de


in Gang.

WICHTIG: Die E-Mail sollte bitte den gesamten bisherigen E-Mail-Wechsel zwischen Ihnen und dem Online-Shop sowie sämtliche Details ihrer Beschwerde enthalten. Das ist notwendig, damit von vornherein alle relevanten Informationen zur Verfügung stehen um ein möglichst schnelles und faires Verfahren zu gewährleisten.

Ablauf des Schlichtungs- und Schiedsverfahrens:
(in der Regel max. 5 Werktage)

Stufe 1, Vorverfahren:

Sowie eine Kundenbeschwerde eingeht, wird sie dem Online-Shop unverzüglich weitergeleitet. Damit werden auch solche Fälle aufgefangen, in denen sich Kunden bereits bei der Schiedsstelle beschweren, ohne vorher den Dialog mit dem Online-Shop gesucht zu haben. Der Online-Shop hat dabei die Möglichkeit, der Beschwerde gleich selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden.


Stufe 2, erste Prüfung:

Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, erfolgt eine erste allgemeine Vorprüfung des Sachverhalts. Hierbei ist Grundlage die eingereichte Beschwerde, eine eventuelle kurze Stellungnahme des Online-Shops hierzu und das geltende Recht. Das Ergebnis der Vorprüfung bekommen die Parteien zeitnah mitgeteilt und haben damit eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.

Der online-Shop hat auch hier die Möglichkeit, der Beschwerde gleich selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.


Stufe 3, detailierte Prüfung:

Wird der Beschwerde weder abgeholfen, noch diese zurückgenommen, erfolgt eine ausführliche Vorprüfung des Sachverhalts, die bereits einer individuellen Beurteilung bei einem Schiedsspruch nahe kommt. Hierbei werden die Parteien gegebenenfalls aufgefordert, ihre Standpunkte nochmals ausführlicher darzulegen und entsprechend auf die Argumente der anderen Partei einzugehen.

Der Online-Shop hat auch hier wieder die Möglichkeit, der Beschwerde selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.


Stufe 4, Vermittlungsversuch:

Die Ergebnisse der bisherigen rechtlichen Einschätzung werden mit den Parteien besprochen. Hierbei erfolgt auf Basis des bisherigen Sachstandes ein Vermittlungsversuch zu einer für beide Seiten praktikablen Lösung.

Kommt es zu einer Einigung, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Können sich die Parteien nicht einigen, haben sie in diesem Stadium letztmalig Gelegenheit, neue Aspekte vorzutragen. Natürlich hat auch hier der Online-Shop wieder die Möglichkeit, der Beschwerde selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.


Stufe 5, Schiedsverfahren - Schiedsspruch:

Kam keine Einigung zu Stande, und die Beschwerde bleibt bestehen, erfolgt ein abschließender Schiedsspruch durch das Schiedsgremium der Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen. Damit haben beide Parteien eine klare, schnelle und begründete Entscheidung auf Basis der geltenden Rechtslage, die letztlich dem Ergebnis einer gerichtlichen Entscheidung sehr nahe kommt.

Der Schiedsspruch verdeutlicht das Risiko des ordentlichen Rechtswegs für die jeweilige Partei in einem schnellen und übersichtlichen Verfahren, so dass ein weiteres Streiten vor Gericht natürlich möglich, aber auf Grund der Kenntnis des zu erwartenden Ausgangs unnötig bleibt.


4. Nur echt mit dem richtigen Link!




Wenn Sie dieses Siegel bei einem Internet-Shop sehen, prüfen Sie die Echtheit, indem Sie dem damit verbundenen Link auf unsere Seiten zur Bestätigung der Gültigkeit folgen:



Überprüfen Sie dabei in der Adresszeile des Browsers, ob Sie auf unseren Seiten sind (www.verbraucherschutzstelle-niedersachsen.de/...).

Weitere Informationen finden Sie auch hier, auf unseren Seiten zum Internetkauf.