Das Gütesiegel für den besonderen Online-Shop setzt einiges voraus!

Sehr geehrte Verbraucher/innen,
herzlich willkommen auf dem Internetportal zum Gütesiegel der
Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen für den besonderen
Online-Shop. Nachfolgend vier gute Gründe für unser Gütesiegel:
1. Verbraucherfreundliche Online-Shops!
Wer diese Auszeichnung führen darf, ist von uns für kundenfreundliches
und faires Verhalten in besonderer Weise kenntlich gemacht.
Das Gütesiegel wird nur an Online-Shops vergeben, die von einem unserer
Mitglieder oder siegelführenden Online-Shops dafür empfohlen wurden,
und sich dauerhaft zu besonderer Kundenfreundlichkeit bekennen. Dabei
sind ebenfalls unsere nachfolgenden Vorgaben zur
Verbraucherfreundlichkeit zu beachten. Die 10 wichtigen Punkte sind:
- Konfliktschlichtung mit Verbraucherverband und Gewährleistung des
Verbraucherschutzes
- ehrliche Produktbeschreibung
- verständliches Preisgefüge
- gute Erreichbarkeit bei Nachfragen
- mehrere Zahlungsmöglichkeiten
- schnellstmögliche Lieferung
- Vorrang der Kundenzufriedenheit
- faire Vertragsbedingungen
- Datensicherheit
- dauerhafte Einhaltung der Gütesiegel-Qualitätskriterien
Ein so ausgezeichneter Online-Shop muss vor allem verbraucherfreundlich
sein, d.h., größten Wert auf Fairness, reibungslose Abwicklung und
Kundenzufriedenheit legen.
Zeigt sich bei Kontrollen, oder durch Kundenbeschwerden, dass
Online-Shops unseren Anforderungen nicht auch nachhaltig und umfänglich
nachkommen, wird das Gütesiegel ersatzlos entzogen.
Detailliertere Informationen erhalten Sie über die Seiten der
Händler-Info.
2. Unser Gütesiegel ist nicht käuflich!
Das Gütesiegel kann nicht erworben werden. Online-Shops können diese
Auszeichnung nicht "kaufen", sondern erhalten es nur auf
Empfehlung eines unserer Mitglieder oder von siegelführenden
Online-Shops. So wollen wir gewährleisten, dass nicht Geld, sondern die
verbraucherfreundliche Praxis eines Online-Shops den Ausschlag gibt. Wer
das Gütesiegel erhält ist damit im Internet für kundenfreundliches
und faires Verhalten in besonderer Weise erkennbar.
Wir verdienen weder etwas an der Verleihung eines Gütesiegels, noch am
Ausgang eines Schlichtungsverfahrens, noch haben wir sonst finanzielle
Vorteile. Damit wahren wir unsere Unabhängigkeit und ein sachliches,
einzig von den gesetzlichen Verbraucherrechten bestimmtes Urteil.
3. Bei Konflikten: Schiedsurteil durch Verbraucherverband!
Sollte es trotz aller besten Voraussetzungen dennoch jemals zu einem
Konflikt zwischen Verbrauchern und Online-Shops kommen, können
Verbraucher unser Schiedsverfahren beantragen. Hieran ist jeder
ausgezeichnete Online-Shop gehalten.
Basis eines Schiedsspruchs ist stets das Gesetz, insbesondere die
gesetzlichen Verbraucher- und Widerrufsrechte. Andere Regelungen in
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops, außer gesetzlich
zulässigen Kundenpflichtvereinbarungen zur Tragung von Rücksendekosten
bei Widerrufsausübung, kommen im Schiedsverfahren nicht zur Anwendung,
wenn sie den Kunden, im Gegensatz zu einer ihm günstigeren gesetzlichen
Regelung, benachteiligen würden.
Damit wollen wir gewährleisten, dass Sie als Verbraucher/in, sollte es
zu Störungen kommen, nicht von vornherein durch Kleingedrucktes
benachteiligt sind, sondern alle ein faires Verfahren unter Beachtung
der Rechtslage und insbesondere des Verbraucherschutzes erwarten
dürfen.
Sollten Sie jemals Grund zu Beanstandungen über einen mit unserem
Gütesiegel ausgezeichneten Online-Shop haben, bringen sie das
Schlichtungsverfahren mit einer formlosen E-Mail an
beschwerde@verbraucherschutzstelle.de
in Gang.
WICHTIG: Die E-Mail sollte bitte den gesamten bisherigen E-Mail-Wechsel
zwischen Ihnen und dem Online-Shop sowie sämtliche Details ihrer
Beschwerde enthalten. Das ist notwendig, damit von vornherein alle
relevanten Informationen zur Verfügung stehen um ein möglichst
schnelles und faires Verfahren zu gewährleisten.
Ablauf des Schlichtungs- und Schiedsverfahrens:
(in der Regel max. 5 Werktage)
Stufe 1, Vorverfahren:
Sowie eine Kundenbeschwerde eingeht, wird sie dem Online-Shop
unverzüglich weitergeleitet. Damit werden auch solche Fälle
aufgefangen, in denen sich Kunden bereits bei der Schiedsstelle
beschweren, ohne vorher den Dialog mit dem Online-Shop gesucht zu haben.
Der Online-Shop hat dabei die Möglichkeit, der Beschwerde gleich selbst
abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden.
Stufe 2, erste Prüfung:
Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, erfolgt eine erste allgemeine
Vorprüfung des Sachverhalts. Hierbei ist Grundlage die eingereichte
Beschwerde, eine eventuelle kurze Stellungnahme des Online-Shops hierzu
und das geltende Recht. Das Ergebnis der Vorprüfung bekommen die
Parteien zeitnah mitgeteilt und haben damit eine erste rechtliche
Einschätzung des Sachverhalts.
Der online-Shop hat auch hier die Möglichkeit, der Beschwerde gleich
selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu
beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.
Stufe 3, detailierte Prüfung:
Wird der Beschwerde weder abgeholfen, noch diese zurückgenommen,
erfolgt eine ausführliche Vorprüfung des Sachverhalts, die bereits
einer individuellen Beurteilung bei einem Schiedsspruch nahe kommt.
Hierbei werden die Parteien gegebenenfalls aufgefordert, ihre
Standpunkte nochmals ausführlicher darzulegen und entsprechend auf die
Argumente der anderen Partei einzugehen.
Der Online-Shop hat auch hier wieder die Möglichkeit, der Beschwerde
selbst abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu
beenden; Kunden können die Beschwerde zurückziehen.
Stufe 4, Vermittlungsversuch:
Die Ergebnisse der bisherigen rechtlichen Einschätzung werden mit den
Parteien besprochen. Hierbei erfolgt auf Basis des bisherigen
Sachstandes ein Vermittlungsversuch zu einer für beide Seiten
praktikablen Lösung.
Kommt es zu einer Einigung, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet.
Können sich die Parteien nicht einigen, haben sie in diesem Stadium
letztmalig Gelegenheit, neue Aspekte vorzutragen. Natürlich hat auch
hier der Online-Shop wieder die Möglichkeit, der Beschwerde selbst
abzuhelfen und das Verfahren damit innerhalb eines Werktags zu beenden;
Kunden können die Beschwerde zurückziehen.
Stufe 5, Schiedsverfahren - Schiedsspruch:
Kam keine Einigung zu Stande, und die Beschwerde bleibt bestehen,
erfolgt ein abschließender Schiedsspruch durch das Schiedsgremium der
Verbraucherschutzstelle e.V. Niedersachsen. Damit haben beide Parteien
eine klare, schnelle und begründete Entscheidung auf Basis der
geltenden Rechtslage, die letztlich dem Ergebnis einer gerichtlichen
Entscheidung sehr nahe kommt.
Der Schiedsspruch verdeutlicht das Risiko des ordentlichen Rechtswegs
für die jeweilige Partei in einem schnellen und übersichtlichen
Verfahren, so dass ein weiteres Streiten vor Gericht natürlich
möglich, aber auf Grund der Kenntnis des zu erwartenden Ausgangs
unnötig bleibt.
4. Nur echt mit dem richtigen Link!

Wenn Sie dieses Siegel bei einem Internet-Shop sehen, prüfen Sie die
Echtheit, indem Sie dem damit verbundenen Link auf unsere Seiten zur
Bestätigung der Gültigkeit folgen:

Überprüfen Sie dabei in der Adresszeile des Browsers, ob Sie auf
unseren Seiten sind (www.verbraucherschutzstelle-niedersachsen.de/...).
Weitere Informationen finden Sie auch hier, auf unseren Seiten
zum Internetkauf.
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